Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV der VielRespektStiftung
Hinweise zu Spenden:
Wenn Sie die VielRespektStiftung, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Essen, mit einer Zuwendung unterstützen, die € 200,00 nicht übersteigt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung, um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen.
Hierfür ist ausreichend, wenn Sie Ihrer Steuererklärung diesen vereinfachten Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beifügen (z.B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.
Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ enthalten.
Für Zuwendungen über € 200,00 ist als Nachweis eine von der Stiftung ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.
Vereinfachter Zuwendungsnachweis:
Die VielRespektStiftung ist wegen Förderung folgender gemeinnütziger Zwecke
- Förderung des bürgerlichen Engagements
- allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens
- Förderung der Religion
- Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
- des Völkerverständigungsgedankens
nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamts Essen-NordOst, Steuernummer 111/5785/4985 vom 06.12.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2018 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Die VielRespektStiftung ist auf dieser Grundlage berechtigt, für Spenden, die zur Verwendung für die Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Bei der Zuwendung, die die VielRespektStiftung erhalten hat, handelt es sich um eine Spende. Es wird bestätigt, dass Zuwendungen nur zur Förderung der o.g. Zwecke verwendet werden.
Vielen Dank für Ihre Spende!
Vertretungsberechtigter Vorstand:
Ali Can, Darius Kamadeva, Reinhard Wiesemann, Janina Krüger, Monika Rintelen, Christoph Zeckra, Berthold Barth
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirksregierung Düsseldorf - Stiftungsaufsicht